Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe Ihre prozentual eingeforderten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Verdienen Sie mehr, so wird von dem darüberliegenden Gehaltsanteil kein Beitrag mehr abgezogen.

Für 2003 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in Ost und West gleichermaßen 3.450 Euro brutto/Monat (= jährliches Brutto von 41.500 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ist - anders als in den Vorjahren - nicht mehr identisch mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (oftmals abgekürzt als: JAE).