Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der Dienstherr (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht.
Die Beihilfe
wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt.
Sie ist je nach Bundesland personen- oder familienbezogen. Den von der Beihilfe
nicht gedeckten Teil der Krankheitskosten sollten Sie als Beamter privat absichern.
Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen
(vgl. Bundeswehr und Zivildienstleistende). Post- und Bahnbeamte verfügen über
eigene Versicherungseinrichtungen.