Wenn Sie Beamter sind, dann sind Sie ab dem Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis sozialversicherungsfrei. Sie erhalten zu ihren Bezügen vom Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss zu den Krankheitskosten.
Die Beihilfesätze sind entweder personen- oder familienstandsbezogen
und richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes.
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen für die "Restabsicherung" speziell
für Beamte konzipierte Tarife an.