Als Aussteuerung bezeichnet man die Überleitung eines lange Zeit arbeitsunfähigen Versicherten mit Krankengeldbezug, bei dem man nicht mehr von Arbeitsunfähigkeit spricht, sondern bereits von einer Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Folge:
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht länger für den
Versicherten Krankengeld, sondern verweist ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger,
der eine Rente für die Dauer der Erwerbsminderung/-unfähigkeit zahlt,
wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind
Spätestens nach 78 Wochen stellt die gesetzliche Krankenversicherung die
Krankengeldzahlungen ein.