Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die auf die besonderen Gefahrenlagen und den besonderen Bedarf während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland zugeschnitten ist.
Sie ergänzt den gesetzlichen und allgemeinen Krankenversicherungsschutz
bei Auslandsreisen vor allem für Kosten in den Bereichen akute Heilbehandlung,
Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit sowie Überführung
bei Tod. Es gelten Höchstgrenzen und Ausschlüsse.
Der Vertragsabschluss ist einfach, ohne Gesundheitsfragen, der Versicherungsschutz
beginnt ohne Wartezeiten.
Hinweis:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie im Ausland nur einen sehr eingeschränkten
Leistungsanspruch. Deshalb empfiehlt sich vor allem für gesetzlich Versicherte
eine private Vorsorge zu treffen.