Arzneimittel
sind Medikamente oder Pharmazeutika, die zu diagnostischen Zwecken und/oder
zur Behandlung
von
Krankheiten verwendet werden. Die Erstattung von
Arzneimittelkosten wird in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung
unterschiedlich geregelt.In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen
nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln und Arzneimitteln mit Zuzahlung
unterschieden. Zu den nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln zählen
so genannte Bagatellarzneimittel, wie z.B. Husten- und Schnupfenmittel. Diese
müssen Sie als volljähriger Versicherter zu 100% selbst bezahlen.
Alle erstattungsfähigen Arzneimittel, auch die, für die ein Festbetrag
bestimmt wurde, unterliegen bei Volljährigen einer Zuzahlungspflicht.
Die Zuzahlungen richten sich nach der Überforderungsklausel sowie der
Härtefallregelung. Wird Ihnen statt eines Arzneimittels, für das
ein Festbetrag festgelegt wurde, ein vergleichbares Medikament ohne Festbetrag
verordnet, müssen Sie neben der Zuzahlung berechnet vom Festbetrag auch
den Mehrpreis tragen. Für alle Arzneimittel gilt im Regelfall folgende
Zuzahlungsregelung je Medikament
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kleine Packung = € 4,00
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mittlere Packung = € 4,50
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große Packung = € 5,00