Wenn Sie
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen, tritt automatisch die beitragsfreie
Pflichtversicherung
durch die Allgemeine Ortskrankenkasse
ein. Sie haben als Arbeitsloser für die private Vollversicherung ein außerordentliches
Kündigungsrecht. Sinnvoller ist es jedoch, wenn Sie für die Dauer
der Arbeitslosigkeit eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren. Dies ist besonders
wichtig, weil nach neuem Recht eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung erst nach mindestens einjähriger Pflichtversicherung
möglich ist. Wenn Sie innerhalb dieses Jahres eine neue, versicherungsfreie
Tätigkeit aufnehmen, sind Sie ansonsten ohne Versicherungsschutz.Waren
Sie in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung, dann können Sie sich auch von der Versicherungspflicht
befreien lassen und weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben.Das
Arbeitsamt übernimmt dann die Beiträge in dem Umfang, wie es sie
auch bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen würde.