Es besteht
keine Versicherungspflicht mehr, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und Ihr
neues Einkommen durch diesen
Wechsel, hochgerechnet auf die nächsten
12 Monate, über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Danach endet Ihre
Mitgliedschaft mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis
endet. Die Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses begründet
dann ein neues Versicherungsverhältnis. Sind Sie nach diesen Kriterien
versicherungsfrei, dann können Sie sofort in eine private Krankenversicherung
eintreten.