Arbeitgeberwechsel

Es besteht keine Versicherungspflicht mehr, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und Ihr neues Einkommen durch diesen Wechsel, hochgerechnet auf die nächsten 12 Monate, über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Danach endet Ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet. Die Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses begründet dann ein neues Versicherungsverhältnis. Sind Sie nach diesen Kriterien versicherungsfrei, dann können Sie sofort in eine private Krankenversicherung eintreten.