Wenn Sie
in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert
sind, beteiligt sich
Ihr Arbeitgeber
zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen.
Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie privat versichert sind. Sie erhalten jedoch
maximal einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des durchschnittlichen
Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, höchstens jedoch
die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrages.