Arbeitgeberanteil

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte an den Krankenversicherungsbeiträgen. Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie privat versichert sind. Sie erhalten jedoch maximal einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, höchstens jedoch die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrages.