Mit dem Antrag geben Sie eine einseitige Willenserklärung an die Versicherung ab, ein Produkt, also eine Versicherung, erwerben zu wollen. Als Grundlage dient meistens ein Vordruck der Versicherung, der die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) enthält. Diese bestehen in erster Linie aus den rechtsgeschäftlichen Vertragsbestandteilen und den so genannten vorvertraglichen Anzeigen (Gesundheitsfragen), die von Ihnen als Antragsteller bzw. der zu versichernden Person wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
In der
Krankenversicherung sind Sie sechs Wochen an den Antrag (Antragsbindefrist)
gebunden. Sie haben
ein
14-tägiges Widerrufsrecht. Mit Antragstellung
erkennen Sie die AVB, die Prämie, die besonderen Bedingungen, Klauseln
und die Bindefrist als verbindlich an