Für die Krankenversicherung gelten die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK94) und die Musterbedingungen für Krankentagegeldversicherung (MB/KT94).
Diese Bedingungen
gelten für alle Versicherungsgesellschaften. Darüber
hinaus hat jede Versicherung noch besondere Bedingungen, die den konkreten
Versicherungsumfang näher definieren (Tarifbedingungen). Diese dürfen
aber nur zu Gunsten des Versicherten von den allgemeinen Versicherungsbedingungen
abweichen. In den Unterlagen der Versicherungen sind diese meist farbig unterlegt.