An die
Stelle des früheren Widerrufsrechts ist für die Lebensversicherung
(mit § 8 Abs. 5 VVG) das Rücktrittsrecht getreten. Damit können
Sie, als Versicherungsnehmer, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss einen
Rücktritt vom Vertrag erklären. Dies gilt nur, wenn die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformationen ausgehändigt
wurden; ohne Aushändigung gilt das Widerspruchsrecht.