Vorsorgepauschale

Um die Berechnung der individuellen Lohn- bzw. Einkommensteuer zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Vorsorgebeiträgen bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet. Eine Sonderregelung gilt für Beamte und für Arbeitnehmer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind (beherrschende GmbH-Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder): Ihre Vorsorgepauschale ist begrenzt auf 1.132 Euro für Alleinstehende und 2.264 Euro für Verheiratete. Da diese Personengruppe zudem keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten hat, ergibt sich ein erheblicher Spielraum zur Steuerersparnis über Beiträge zu einer Lebensversicherung.