Bis zum Vorsorgehöchstbetrag können Vorsorgeaufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Er setzt sich aus drei Teilen zusammen:
Vorwegabzug:
3068 Euro (unverheiratet) / 6.136 Euro (verheiratet)
bei Arbeitnehmern und Beamten gekürzt
Grundhöchstbetrag:
1334 Euro / 2668 Euro
Hälftiger Höchstbetrag:
1334 Euro / 2668 Euro
nur noch die Hälfte abzugsfähig