In der
gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind grundsätzlich alle
Personen versichert, die gegen Arbeitsentgelt oder zur Berufsausbildung beschäftigt
sind. Versicherungspflicht besteht auch bei Kindererziehung, bei Bezug bestimmter
Sozialleistungen und für die Zeit der Wehrpflicht beziehungsweise des
Ersatzdienstes. Nicht versicherungspflichtig sind, bis auf wenige Ausnahmen,
Selbstständige.