Versicherungsleistung, garantierte

Kapitalzahlung, die vom Versicherer im Leistungsfall bzw. beim Rückkauf garantiert erbracht wird. Eine Übersicht über das garantierte Todesfall- bzw. Erlebensfallkapital gehört zu den Verbraucherinformationen, die dem Kunden bei Antragstellung bzw. vor Vertragsabschluss vorliegen müssen. Die Übersicht enthält für die gesamte Vertragsdauer den Verlauf des garantierten Todesfallkapitals, der garantierten beitragsfreien Versicherungssumme und des garantierten Rückkaufswertes.