Kapitalzahlung,
die vom Versicherer im Leistungsfall bzw. beim Rückkauf
garantiert erbracht wird. Eine Übersicht über das garantierte Todesfall-
bzw. Erlebensfallkapital gehört zu den Verbraucherinformationen, die dem
Kunden bei Antragstellung bzw. vor Vertragsabschluss vorliegen müssen.
Die Übersicht enthält für die gesamte Vertragsdauer den Verlauf
des garantierten Todesfallkapitals, der garantierten beitragsfreien Versicherungssumme
und des garantierten Rückkaufswertes.