Der Lebensversicherer
ist verpflichtet, dem Antragsteller eine schriftliche Verbraucherinformation
mit bestimmten
Angaben auszuhändigen. Dazu gehören
u.a.:
- Name, Anschrift, Rechtsform des Versicherers
- Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des VR
- Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Sektor
Versicherungsaufsicht)
- Laufzeit des Vertrages
- Beitrag, Zahlungsweise
- Bindefrist des Antrags
- Belehrung über das Recht zum Widerruf bzw. Rücktritt
- Informationen zur steuerlichen Behandlung
- Übersicht über die garantierten Leistungen (Rückkaufswert,
beitragsfreie Versicherungssumme)
- Grundsätze zur Überschussermittlung und -verteilung
Abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Antragsteller die Verbraucherinformationen
komplett erhält, hat er das Rücktritts- oder Widerspruchsrecht.