Die Richtlinien des Aufsichtsamtes verpflichten die Versicherer, die Rechnungsgrundlagen zur Beitragskalkulation (Rechnungszins, Sterblichkeit/Invalidität , Kosten) sehr vorsichtig anzusetzen, um die Verträge erfüllen zu können. Auf Grund der sehr vorsichtigen Annahmen ergeben sich beträchtliche Überschüsse, die über die Gewinnbeteiligung an die Versichertengemeinschaft zurückgegeben werden. Die Gewinnbeteiligung ist nicht garantiert und bei den einzelnen Gesellschaften sehr unterschiedlich.
Risikogewinne:
Die tatsächliche Sterblichkeit/Invalidität
ist geringer als die kalkulierte. Hieraus ergeben sich Risikogewinne (Gegensatz:
Gewinne
aus Kapitalanlagen).
Zinsgewinne: Der tatsächlich erwirtschaftete Zinsgewinn ist größer
als der zu Grunde gelegte Zinsfuß (der aktuelle Rechnungszinssatz beträgt
hierbei 3,25%)
Kostengewinne: Die Kosten des Versicherungsbetriebes sind niedriger als kalkuliert.