Das Todesfallkapital bzw. die Todesfallleistung ist der Betrag, der im Falle
des Todes der versicherten Person an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt
wird. Sie setzt sich zusammen aus der vertraglich garantierten Todesfallsumme
und einer eventuell bis zum Todestag aufgebauten Gewinnbeteiligung.