Für eine gemischte Lebensversicherung lässt sich eine Teilauszahlung
vereinbaren. Das Erlebensfallkapital wird dann während der Versicherungsdauer
in vereinbarten Teilraten ausgezahlt. Der Versicherungsschutz bleibt aber in
jedem Fall erhalten. Dies kann z.B. für die Finanzierung von Bauvorhaben
vorteilhaft sein. Falls jedoch die Teilauszahlungen vor Ablauf von 12 Jahren
erfolgen, ist dieses steuerschädlich.