Der Staat
fördert die private Altersvorsorge seiner Bürger auf
verschiedene Weise. Lebensversicherungen sind steuerlich begünstigt, sofern
sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
erfüllen.
Steuerersparnis durch Beiträge:
Beiträge zu steuerlich begünstigten Vertragsformen können im
begrenzten Rahmen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Beiträge
gehören zu den so genannten Vorsorgeaufwendungen. Besonders Selbstständige
und Beamte können dadurch erhebliche Steuervorteile erzielen.
Einkommensteuerfreie Leistungen:
Todesfallleistungen und garantierte Erlebensfallleistungen sind einkommensteuerfrei.
Dieses gilt auch für die Überschussanteile, wenn der Lebensversicherungsvertrag
eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat, es sich um eine laufende Beitragszahlung
(von mindestens fünf Jahren) handelt, die garantierte Todesfallleistung
während der ganzen Laufzeit mindestens 60% der Beitragssumme beträgt.
Andernfalls ist eine 25 prozentige Kapitalertragsteuer auf die Gewinnanteile
zu entrichten.