Der Sparanteil
umfasst diejenigen Teile des Nettobeitrags, die nicht für
die Deckung der Todesfallleistungen (Risikotragung) benötigt werden. Er
dient zur Finanzierung der vertraglich zugesicherten Erlebensfallleistung,
indem diese Beitragsbestandteile mit einer garantierten jährlichen Verzinsung
in Höhe des Rechnungszinsfußes angespart werden.