Sonderausgaben

Kosten für die private Lebensführung, die aus wirtschaftlichen, sozialen oder gesellschaftspolitischen Gründen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgesetzt werden können (§ 10 EStG). Grundsätzlich wird unterschieden in Vorsorgeaufwendungen und übrige Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer, Steuerberatung). Die Vorsorgeaufwendungen sind nur beschränkt abzugsfähig im Rahmen des Vorsorgehöchstbeitrags: Beiträge zu Sozial-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und den meisten Lebensversicherungen.