Die Schweigepflicht-Entbindungsklausel
ist Teil des Versicherungsantrags. Sie enthält die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, damit
der Versicherer (VR) den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers (VN),
eventuelle Vorerkrankungen (im Rahmen der Risikoprüfung), beziehungsweise
die Todesursache des Versicherungsnehmers im Leistungsfall prüfen kann.
Sie erstreckt sich darüber hinaus auch auf staatsanwaltliche Ermittlungsakten,
zum Beispiel bei Unfalltod oder bei Verdacht auf Selbstmord.