Pflegebedürftigkeit

Benötigt eine Person bei den folgenden Verrichtungen Hilfe, so erhält sie in der Bewertung der Pflegebedürftigkeit jeweils 1 Punkt:
- Fortbewegen im Zimmer
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Waschen, Kämmen oder Rasieren
- Verrichten der Notdurft
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)3 Punkte
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) 4 -5 Punkte
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)6 Punkte
Aus der Pflegestufe ergibt sich die Leistung der Pflegerentenversicherung.