Obliegenheiten
sind Pflichten, die von Ihnen, als Versicherungsnehmer, zu erfüllen
sind, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Dazu zählen:
- vorvertragliche Anzeigepflicht
- Gefahrstandspflicht
- Anzeigepflicht im Versicherungsfall (§ 33 VVG)
- Auskunfts- und Belegpflicht (§ 34 VVG)
Im Versicherungsfall bestehen folgende Obliegenheiten (AVB):
- Aufklärungspflicht
- Pflicht zur Hinzuziehung eines Arztes
- Pflicht zur Duldung von Untersuchungen
Wird eine
dieser Obliegenheiten verletzt, prüft der Versicherer zunächst,
ob ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt. Als Voraussetzung für
die Leistungsfreiheit muss ein ursächlicher Zusammenhang (Kausalität)
zwischen Obliegenheitsverletzung und Eintritt des Versicherungsfalls bestehen.
Bei schuldhafter Verletzung der Obliegenheiten entfällt der Versicherungsschutz.