Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die von Ihnen, als Versicherungsnehmer, zu erfüllen sind, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Dazu zählen:
- vorvertragliche Anzeigepflicht
- Gefahrstandspflicht
- Anzeigepflicht im Versicherungsfall (§ 33 VVG)
- Auskunfts- und Belegpflicht (§ 34 VVG)

Im Versicherungsfall bestehen folgende Obliegenheiten (AVB):
- Aufklärungspflicht
- Pflicht zur Hinzuziehung eines Arztes
- Pflicht zur Duldung von Untersuchungen

Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, prüft der Versicherer zunächst, ob ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt. Als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit muss ein ursächlicher Zusammenhang (Kausalität) zwischen Obliegenheitsverletzung und Eintritt des Versicherungsfalls bestehen. Bei schuldhafter Verletzung der Obliegenheiten entfällt der Versicherungsschutz.