Lebensversicherung, fondsgebundene

Sie ist eine abgewandelte Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil des Beitrages von einer Investmentgesellschaft, nicht vom Versicherungsunternehmen selbst, angelegt und verwaltet. Die Anlage erfolgt in Aktienfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds. Während bei der einfachen Fonds-Police der oder die Fonds aus der gebotenen Palette selbst ausgewählt wird, übernehmen dies bei der gemanagten Fonds-Police die Vermögensverwalter. Das Anlagerisiko, beziehungsweise die Anlagechance, ist für den Versicherungsnehmer nahezu unbegrenzt. In der Regel besteht keine Rückzahlungsgarantie auf die geleisteten Beiträge im Todes- und Erlebensfall.