Sie ist
eine abgewandelte Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Bei der fondsgebundenen
Lebensversicherung
wird der Sparanteil des Beitrages von
einer Investmentgesellschaft, nicht vom Versicherungsunternehmen selbst, angelegt
und verwaltet. Die Anlage erfolgt in Aktienfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds.
Während bei der einfachen Fonds-Police der oder die Fonds aus der gebotenen
Palette selbst ausgewählt wird, übernehmen dies bei der gemanagten
Fonds-Police die Vermögensverwalter. Das Anlagerisiko, beziehungsweise
die Anlagechance, ist für den Versicherungsnehmer nahezu unbegrenzt. In
der Regel besteht keine Rückzahlungsgarantie auf die geleisteten Beiträge
im Todes- und Erlebensfall.