Eine Heiratsversicherung
(Aussteuerversicherung) ist eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt
für folgende Versicherungsfälle:
Tod des Versorgers, Ablauf des Vertrages und Heirat. Das Kind ist mitversicherte
Person. Bei Tod des Kindes kommt es zur Beitragsrückerstattung. Beim Tod
des Versorgers entfällt die weitere Beitragszahlung bis zum Eintritt des
Versicherungsfalles.