Berechnungsmethode
zur Bestimmung des Eintrittsalters (für Lebens-,
Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen) als das Alter, welches dem (technischen)
Versicherungsbeginn am nächsten liegt. Deutlich gesagt: 6 Monate vor und
6 Monate nach dem Geburtstag gilt man als so alt wie am Geburtstag.