Damit
Versicherungsleistungen und -beiträge kalkuliert werden können,
führt der Versicherer im Allgemeinen eine Gesundheitsprüfung durch.
Neben den Angaben des Kunden ist unter Umständen eine ärztliche Untersuchung
notwendig. Erhöhte Risiken werden über Zuschläge gedeckt oder
nicht mitversichert (Risiko-Ausschluss). In seltenen Fällen führen
nicht versicherbare Risiken zu einer Ablehnung des Vertrages. Das Ausmaß der
Gesundheitsprüfung hängt im Allgemeinen von der Höhe des beantragten
Versicherungsschutzes ab.