Zeiten
ohne Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Versicherte
- aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung
von Beiträgen gehindert war. Beispielsweise durch Kriegsgefangenschaft,
NS-Verfolgung oder Flucht. Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung
mitberücksichtigt.