Ersatzzeiten

Zeiten ohne Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war. Beispielsweise durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung oder Flucht. Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung mitberücksichtigt.