Die Einkommensteuer ist die Steuer der natürlichen Person (Gegensatz: juristische Person). Laut § 1 EStG ist derjenige unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, der in Deutschland einen Wohnsitz hat. Entsprechend § 2 EStG ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen wie folgt:
Summe der
Einkünfte
(aus 1. Land- und Forstwirtschaft, 2. Gewerbebetrieb, 3. selbstständiger
Arbeit, 4. nichtselbstständiger Arbeit, 5. Kapitalvermögen, 6. Vermietung
und Verpachtung, 7. sonstige Einkünfte)
- Altersentlastungsbetrag
- Freibetrag für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
- Kinderfreibeträge
- Haushaltsfreibetrag
- sonstige Freibeträge
= zu versteuerndes Einkommen