Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Lebens-
oder Rentenversicherung. Sie ist der Grundstock der betrieblichen Altersvorsorge.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer.
Die Beiträge können umgewandeltes Gehalt des Arbeitnehmers sein (monatliche
Gehaltsumwandlung) oder sie können aus einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld)
stammen oder sie können auch eine zusätzliche Arbeitgeberleistung
sein.
Für den Arbeitgeber sind die Beiträge Betriebsausgaben, also voll
steuerabzugsfähig. Allerdings ist eine Pauschalversteuerung vorzunehmen.