Um die
zeitnahe und gerechte Beteiligung an den Überschüssen zu
erreichen, wird jährlich ein Teil des Überschusses direkt der Versichertengemeinschaft
zugeführt. Als Direktgutschrift wird ein Betrag von (5-i)% des Guthabens
des Versicherten gewährt (i = Rechnungszins, z.Z. 4%).