Form der
Gewinnverwendung bzw. Überschussbeteiligung,
bei der die laufend zugeteilten Gewinnanteile zur Verrechnung mit dem Beitrag
verwendet werden.
Bei dieser Form der Gewinnverwendung erhöht sich der Versicherungsschutz
nicht durch die Gewinnbeteiligung (eventuell durch andere Faktoren: Dynamik
etc.).
Stattdessen reduzieren sich die zu zahlenden Beiträge gegenüber dem
eigentlichen Beitrag zum Teil erheblich (bis über 50%). Wenn sicher gestellt
ist, dass die gewählte Versicherungssumme langfristig den Bedarf deckt,
sollte diese Gewinnverwendungsart gewählt werden, um den Beitragsaufwand
möglichst gering zu halten.