Die Beitragsrückgewähr ist eine Todesfallleistung einer privaten
Rentenversicherung. Stirbt der Versicherte während der Aufschubzeit (also
vor Rentenbeginn), kann die Rückzahlung der Beiträge zuzüglich
der darauf entfallenen Überschussbeteiligung vereinbart werden.
Neuerdings gibt es auch Tarife am Markt, bei denen der Versicherte nach Einsetzen
der Rentenzahlung das in der Versicherung noch vorhandene Kapital jederzeit
in einer Summe abrufen kann.