Beispielrechnungen
zur Lebensversicherung stellen den möglichen Verlauf
zukünftiger Überschussbeteiligungen dar. Diese können jedoch
nicht garantiert werden, da die Höhe der tatsächlich zukünftig
vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse von den Kapitalerträgen,
vom Sterblichkeitsverlauf und von den Verwaltungskosten abhängt. Die vom
Versicherer den Kunden vorgelegten Beispielrechnungen müssen jedoch von
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) genehmigt
werden. Dieses geschieht erst dann, wenn der Nachweis der Finanzierbarkeit
erbracht ist.