Der Begriff
Aufschubzeit steht für den Zeitraum zwischen dem Abschluss
einer privaten Rentenversicherung bis zur ersten Rentenzahlung.
Während der Aufschubzeit wird das für die Rentenzahlung erforderliche
Kapital durch die Entrichtung des laufenden Beitrags im Rahmen eines Sparvorganges
angesammelt. Nach Ablauf der Aufschubzeit wird die vereinbarte Rente oder Ablaufleistung
ausgezahlt.