Ist die
Versicherungsgesellschaft der Meinung, dass eine bestimmte Therapie die Ursachen
für eine vorliegende Berufsunfähigkeit beseitigen könnte,
kann Sie den Versicherten zur Durchführung der Therapie verpflichten.
Kommt der Versicherte der Aufforderung der Versicherungsgesellschaft nicht
nach, können die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
verweigert werden.
Viele Versicherer verzichten allerdings auf diese Arztanordnungsklausel. Somit
kann der Versicherte nicht zu einer Therapie gezwungen werden, der er nicht
vertraut.