Anrechnungszeiten,
früher "Ausfallzeiten" genannt, sind Zeiten,
in denen aus Gründen, die im persönlichen Bereich des Versicherten
liegen, keine Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung erbracht
worden sind. Gründe dieser Art können sein:
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Rehabilitation
- Schwangerschaft oder Mutterschaft innerhalb der Schutzfristen
- Arbeitslosigkeit
- nach dem 17. Lebensjahr für maximal 3 Jahre Schul-, Fach- oder Hochschulausbildungszeiten.
Die Anrechnungszeiten wirken grundsätzlich rentensteigernd. Sie zählen
zu den beitragsfreien Zeiten.