Leistungen
der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung,
die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt
werden. Mit der Rentenreform 2001 erhalten Arbeitnehmer ein Recht auf betriebliche
Altersversorgung. Die Beiträge können vom Arbeitgeber übernommen
werden. Er ist aber nicht dazu verpflichtet. Man unterscheidet vier verschiedene
Durchführungsformen: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse,
Direktversicherung.