Bei der
Vereinbarung einer Abrufphase (auch "Dispositionsphase" genannt)
kann man sich über eine bestimmte Zeitstrecke
vor dem Vertragsablauf (z.B. die letzten fünf Jahre) die jeweils erreichte
Erlebensfallleistung aus der Versicherung zu einem selbst zu wählenden
Zeitpunkt auszahlen lassen.
Dies hat den Vorteil, dass man sich bei Vertragsabschluss nicht genau festlegen
muss, wann die Versicherung auslaufen soll. Damit kann die Versicherungsleistung
zum Beispiel genau zum Beginn des Ruhestands abgerufen werden.