Als Wertsachen gelten laut Versicherungsbedingungen:
· Bargeld,
·
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere,
·
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlung, Münzen
und Medaillen,
· Sachen aus Gold und Platin,
·
Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z. B.
Gemälde oder Plastiken), Sachen aus Silber,
·
Antiquitäten (über 100 Jahre), mit Ausnahme von Möbelstücken.
Für die oben genannten Wertsachen gelten die allgemeinen sowie die besonderen
Entschädigungsgrenzen.