Wertsachen

Als Wertsachen gelten laut Versicherungsbedingungen:

· Bargeld,
· Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere,
· Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlung, Münzen und Medaillen,
· Sachen aus Gold und Platin,
· Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde oder Plastiken), Sachen aus Silber,
· Antiquitäten (über 100 Jahre), mit Ausnahme von Möbelstücken.

Für die oben genannten Wertsachen gelten die allgemeinen sowie die besonderen Entschädigungsgrenzen.