Als Versicherungssumme wird der am Tage der Antragsstellung vorhandene Versicherungswert Ihres Hausrats vereinbart. Darunter versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Im Gegensatz würden Sie bei Ersatz zum Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung bekommen.
Beispiele:
Eine Videokamera, die vor vier Jahren 1.500 € gekostet hat,
kostet heute 1.000 € und hat einen Zeitwert von 500,- €. Ein massiver
Eichenkleiderschrank hat vor fünf Jahren 2.500 € gekostet, heute
kostet er 3.500 € mit einem Zeitwert von 1.000 €.