Urkunden zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen, die marktüblich auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt ist. Wenn Sie Ihre Urkunden nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die Urkunden sowie für Sparbücher und Wertpapiere eine besondere Entschädigungsgrenze, die marktüblich auf maximal 500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.
Als Versicherungsnehmer
sind Sie nach einem Versicherungsfall dazu verpflichtet, Ihre abhanden gekommenen
Sparbücher
oder andere Urkunden zu sperren.