Unterversicherungsverzicht

Nach Klausel 7712 können Sie im Rahmen der Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist, dass pro qm Wohnfläche mindestens eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird. Bei vielen Versicherungen beträgt dieser Wert 650 . Die Vorteile des Unterversicherungsverzichts bestehen darin, dass im Schadenfall auf die Anrechnung einer evtl. bestehenden Unterversicherung verzichtet wird.
D.h., Sie erhalten Ihren Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme zzgl. Vorsorge ohne Kürzung ersetzt. Befinden sich in Ihrer Wohnung besonders wertvolle Sachen, müssen Sie jedoch einen höheren Wert zur Bestimmung der Versicherungssumme berücksichtigen, damit auch bei einem Totalschaden die Versicherungssumme ausreichend ist.

Die pauschale Ermittlung der Versicherungssumme mit 650 je qm Wohnfläche darf also nicht dazu führen, dass auf eine korrekte Ermittlung des Versicherungswertes und damit der Vereinbarung der erforderlichen Versicherungssumme verzichtet wird. Die Höchstentschädigung beträgt, auch bei Unterversicherungsverzicht, marktüblich immer die Versicherungssumme + 10 % Vorsorge, zuzüglich 10 % für tatsächlich angefallene Kosten.