Nach Klausel
7712 können Sie im Rahmen der Hausratversicherung einen
Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht
ist, dass pro qm Wohnfläche mindestens eine bestimmte Versicherungssumme
vereinbart wird. Bei vielen Versicherungen beträgt dieser Wert 650 . Die
Vorteile des Unterversicherungsverzichts bestehen darin, dass im Schadenfall
auf die Anrechnung einer evtl. bestehenden Unterversicherung verzichtet wird.
D.h., Sie erhalten Ihren Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme zzgl.
Vorsorge ohne Kürzung ersetzt. Befinden sich in Ihrer Wohnung besonders
wertvolle Sachen, müssen Sie jedoch einen höheren Wert zur Bestimmung
der Versicherungssumme berücksichtigen, damit auch bei einem Totalschaden
die Versicherungssumme ausreichend ist.
Die pauschale
Ermittlung der Versicherungssumme mit 650 je qm Wohnfläche
darf also nicht dazu führen, dass auf eine korrekte Ermittlung des Versicherungswertes
und damit der Vereinbarung der erforderlichen Versicherungssumme verzichtet
wird. Die Höchstentschädigung beträgt, auch bei Unterversicherungsverzicht,
marktüblich immer die Versicherungssumme + 10 % Vorsorge, zuzüglich
10 % für tatsächlich angefallene Kosten.