Sobald
Sie mit dem Umzug anfangen, geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über. Da der Umzug in eine neue Wohnung in der Regel längere
Zeit dauert, besteht in der Übergangszeit auch noch für Ihre alte
Wohnung Versicherungsschutz. Nach zwei Monaten ab Umzugsbeginn besteht der
Versicherungsschutz jedoch nur noch für Ihre neue Wohnung.
Bitte beachten Sie, dass immer dann kein automatischer Übergang des Versicherungsschutzes
auf Ihre neue Wohnung erfolgt, wenn Sie in einen Bereich außerhalb Deutschlands
ziehen. Ihr Versicherungsschutz erlischt mit dem Umzugsende, spätestens
zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Sie sind
verpflichtet, Ihren Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn
Ihrer Versicherung schriftlich mitzuteilen. Ebenso müssen Sie die Wohnfläche
Ihrer neuen Wohnung angeben.
Liegt Ihre neue Wohnung in einem Tarifgebiet mit einem anderen Prämiensatz,
so ändert sich Ihre Prämie ab Umzugsbeginn entsprechend. Sollte der
Fall eintreten, dass sich Ihre Prämie erhöht, wird Ihnen ein Kündigungsrecht
von einem Monat nach Zugang der Mitteilung eingeräumt.