Wenn Sie Ihre Wertsachen, wie
· Bargeld,
·
Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,
· Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen,
·
Münzen, Medaillen, Gold, Platin
außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht
von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür
und zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen aufbewahren, gelten besondere Entschädigungsgrenzen.