Sparbücher

Sparbücher zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Wenn Sie Ihre Sparbücher nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für Sparbücher, Urkunden und Wertpapiere eine besondere Entschädigungsgrenze, die marktüblich auf maximal 500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.

Sollten Ihnen Ihre Sparbücher abhanden kommen, so sind Sie dazu verpflichtet, diese Sparbücher oder andere Urkunden zu sperren.