Sicherheitsvorschriften

Unter Sicherheitsvorschriften versteht man die gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheiten, denen Sie als Versicherungsnehmer nachkommen müssen. Eine Verletzung dieser Sicherheitsvorschriften kann zur Kündigung durch Ihre Versicherung oder zur Leistungsfreiheit im Schadenfall führen.
Zu den Sicherheitsvorschriften gehören alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften sowie ggf. der Einbau mechanischer oder elektronischer Sicherungen. Sie sind weiterhin verpflichtet, eine Gefahrerhöhung unverzüglich anzuzeigen, wenn die ansonsten ständig von Ihnen bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. Eine Wohnung gilt nur dann als beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.

Bei schwereren Risiken und höheren Versicherungssummen (siehe Tarifhinweis Ihrer Versicherungsgesellschaft) gilt die Klausel 7610: Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, müssen Sie alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einschalten.
Sie müssen auch weitere Sicherheitsvorschriften beachten. D.h., in der kalten Jahreszeit sind Sie verpflichtet, die Wohnung zu beheizen oder für eine Entleerung der wasserführenden Anlagen zu sorgen. Fenster und Türen müssen bei Sturm geschlossen sein.
In der Glasversicherung sind zusätzlich folgende Sicherheitsvorschriften zu beachten:
· Befrorene Glasscheiben dürfen Sie nicht durch Verwendung von wärmeerzeugenden Gegenständen (z. B. elektrische Sonnen) oder durch warmes Wasser abtauen,
· Gas- und elektrische Lampen müssen 20 cm von den Glasscheiben entfernt sein.